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Bundesrat will Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT weiter verbessern

Der Distributed- Ledger- und Blockchain-Technologie wird sowohl im Finanzsektor als auch
in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und
Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt. Der Bundesrat will die Chancen der
Digitalisierung für die Schweiz nutzen. Er will bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen,
damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er
Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität und gute Reputation des Finanz und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.
Der Bericht nimmt eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen vor, klärt den
Handlungsbedarf und schlägt konkrete Massnahmen vor. Er basiert auf den Arbeiten der
Arbeitsgruppe «Blockchain/ICO», die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im
Januar 2018 ins Leben gerufen hatte und die im Rahmen ihrer Arbeiten auch die Fintech und Finanzbranche konsultiert hat. Die Analysen zeigen, dass sich keine grundlegenden
Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens aufdrängen, aber dennoch punktueller
Anpassungsbedarf besteht. Der Bundesrat hat das EFD und das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im 1. Quartal 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu
erarbeiten, mit dem Ziel:
◾ im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen
Registern zu erhöhen,
◾ im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten
weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen,
◾ im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte
Finanzmarktinfrastrukturen auszuarbeiten,
◾ im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im
allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen und
◾ im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler
Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.

Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat zudem einen Bericht der interdepartementalen
Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
(KGGT) zu «Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und
Crowdfunding» zur Kenntnis genommen. Die Analyse zeigt, dass kryptobasierte Vermögenswerte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellen.
Aufgrund geringer Fallzahlen kann das reelle Risiko in der Schweiz jedoch nicht
abschliessend abgeschätzt werden. Die Schweiz verfügt aber über ein umfassendes
regulatorisches Dispositiv, weshalb weitere Verbesserungen mittels international
koordinierter Massnahmen anzugehen sind. Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt
zu prüfen, ob das Geldwäschereirecht in Bezug auf gewisse Formen des Crowdfundings
angepasst werden sollte.

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